Es ist dem Anästhesisten eine vertraute Erfahrung, dass Operationsprogramme verfügbare personelle Ressourcen wiederholt unberücksichtigt lassen und dass die notwendige Anpassung – Planung an Wirklichkeit – zu Konflikten führt: es resultiert Patienten-gefährdender Produktionsdruck. In Gegenwart unzureichender Finanzierung von
Gesundheitseinrichtungen ist die Gefahr für Patienten dort besonders groß, wo, um Erlöse zu erzielen,
Sicherheitserwägungen (z.B. Qualifikation des Anästhesisten) dem Erreichen von Produktionszielen (jährliche Fallzahlen, Saalauslastung, Wechselzeiten) untergeordnet werden. Mit klinischen Beispielen wird dargestellt, wie groß die Gefahr für Patienten sein kann, wenn dem Erreichen eines Produktionszieles – das Einhalten eines geplanten OP-Progammes – eine höhere Priorität eingeräumt wird als der Sicherheit der Patienten.
Es werden auch Ausführungen dazu gemacht, wer sich in dem einem Schadensfalle folgenden Haftpflicht- oder Strafprozess typischerweise zu verantworten hätte – und dazu, wer sich, obwohl ebenfalls verantwortlich, bisher nicht zu verantworten hat. Die juristischen Spielregeln, nach denen ein Arzthaftpflichtprozess oder ein Strafverfahren ablaufen, verhindern bisher häufig, dass die Verantwortlichkeit von patientenfern entscheidenden Managern und managenden Ärzten, von Betreibern von Gesundheitseinrichtungen erkannt und gewürdigt wird. Die Chance, mit voller Namensnennung verurteilt zu werden, nimmt mit der Entfernung zum Handeln am geschädigten Patienten ab: den direkt am Patienten handelnden Arzt trifft es immer, die „patientenfernen“ ärztlichen und nicht-ärztlichen „Entscheider“ bisher nie. Juristen bewerten diese Praxis mit: Das Ziel einer generalpräventiven Wirkung des Zivil- und Strafrechts wird gegenwärtig klar verfehlt. Für die wirtschaftlich Verantwortlichen besteht Anreiz, kostengünstige, aber potentiell gefährliche Organisationsstrukturen aufrechtzuerhalten oder sogar neu einzuführen, ohne dass diese persönlich dafür einzustehen hätten.