Originalia | Original Articles
Klinische Anästhesie | Clinical Anaesthesia
P. Radkowski · F. Trachte · S. Brejtfus · S. Waas · T. Jedrzejak · S. Wolfermann

Heutzutage werden viele Patienten mit relevanten Schilddrüsenfunktionsstörungen operiert. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben etwa 4 % der Weltbevölkerung eine Hypothyreose.

Übersichten | Review Articles
Zertifizierte Fortbildung | Continuing Medical Education (CME)
B. H. Siegler · P. Kranke · V. Neef

Die vorliegende Arbeit fokussiert auf den Postpunktionskopfschmerz (PDPH) als Komplikation nach Peridural- oder Spinalanästhesie, insbesondere im geburtshilflichen Kontext.

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Sonderbeiträge | Special Articles
Transfusionsmedizin | Transfusion Medicine
K. Zacharowski · S. Choorapoikayil · P. Meybohm · D. Mehic

Anämien zählen zu den häufigsten globalen Gesundheitsproblemen. Betrachtet man zusätzlich verwandte Blutgesundheitsstörungen wie Blutverlust und Gerinnungsstörungen, so ergibt sich ein noch größeres Bild: Nach aktuellen Schätzungen sind weltweit mehr als 3 Milliarden Menschen betroffen. Besonders im perioperativen Setting sind Patienten mit Anämie einem höheren Bedarf an Bluttransfusionen und erhöhten Risiko für postoperative Komplikationen ausgesetzt.

Mitteilungen | Communications
Kasuistiken | Case Reports
J. Lung · V. Haag · S. G. Sakka

Paraquat ist ein Herbizid, dessen Einsatz seit 2007 in der Europäischen Union verboten ist, da es nicht den Gesundheitsstandards entspricht. Dennoch wird es wegen seiner geringen Kosten, seiner Verfügbarkeit und seiner guten Wirkung in vielen Ländern zur Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft eingesetzt. Die orale Aufnahme oder der Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten kann schnell zu Multiorganversagen mit Beeinträchtigung der Lungen-, Leber- und Nierenfunktion führen. Die medizinische Behandlung einer Paraquatvergiftung stellt eine besondere Herausforderung dar, da es weder ein Antidot noch klare Richtlinien oder Empfehlungen für die Therapie gibt. Die Sterblichkeitsrate liegt daher selbst bei geringen Dosen bei bis zu 90 %. 

Mitteilungen | Communications
Kasuistiken | Case Reports
S. Heizer · G. Stoinescu · L. Stoll · J. von Szada-Borryszkowski · M. Müller

Es wird berichtet von einer 26-jährigen Patientin, die sich mit unklarem Abdomen und beginnendem Schockzustand via Rettungsdienst in der Notaufnahme eines Basisversorgers vorstellt. Trotz liegendem Intrauterinpessar (IUP) und β-hCG unterhalb der Nachweisgrenze ergibt sich als Ursache letztlich ein Hämatoperitoneum bei rupturierter Tubargravidität. Unter anderem da das Haus auch über eine operative Gynäkologie verfügt, übersteht die Patientin das Ereignis letztlich schadlos. 

Mitteilungen | Communications
Briefe an die Herausgeber | Letters to The Editor
M. Ittershagen · D. Bolkenius · J. Bubmann

OrphanAnesthesia

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OrphanAnesthesia
G. M. Palmer

Aus den Verbänden | News | Information | Events

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BDAktuell

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BDAktuell
K. Aehling · T. Münster · E. Weis · U. Ochmann · R. Meffert · P. Simon · P. Meybohm

Das novellierte Mutterschutzgesetz von 2018 verfolgt eine doppelte Zielsetzung: den Schutz der Gesundheit schwangerer und stillender Frauen sowie die Ermöglichung ihrer Weiterbeschäftigung. Trotz zahlreicher Empfehlungen zur Beschäftigung schwangerer Ärztinnen bestehen auf diesem Gebiet Unsicherheiten, was oft zu unnötigen Einschränkungen führt. Nadelstichverletzungen sind ein bekanntes Risiko, doch die Infektionswahrscheinlichkeit für Hepatitis B, C oder HIV ist gering. Invasive Tätigkeiten wie das Legen zentralvenöser oder arterieller Katheter und die Durchführung von Regionalanästhesien sind in der Regel elektive Eingriffe, die unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden können. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend und muss den Erfahrungsstand der schwangeren oder stillenden Anästhesistin berücksichtigen. Bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist es im Hinblick auf die aktuelle Literatur- und Studienlage aus unserer Sicht vertretbar, den Umgang mit Kanülen als „verantwortbare Gefährdung“ einzustufen, sodass eine Weiterbeschäftigung und Fortführung der Weiterbildung möglich sind. Voraussetzung hierfür ist der freiwillige und selbstbestimmte Wunsch der schwangeren oder stillenden Ärztin, invasive Tätigkeiten durchzuführen, sowie die Umsetzbarkeit der Schutzmaßnahmen, getragen durch den Arbeit-gebenden.

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06/2025