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Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für die „Zusatzweiterbildung Intensivmedizin“ (Stand 6 / 23)

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Zusammenfassung

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) beteiligen sich durch die Kommission Weiterbildung an der Entwicklung einer Kompetenz-basierten Weiterbildung nicht nur im Fachgebiet Anästhesiologie, sondern auch bei den entsprechenden Zusatzweiterbildungen. So haben die Anregungen der Kommission beispielsweise auch Eingang in die von der Bundesärztekammer verabschiedete Musterweiterbildungsordnung (MWBO) gefunden.
Die MWBO von 2018 bildet die Grundlage für die Erstellung der Weiterbildungsordnungen und Erteilung entsprechender Weiterbildungsbefugnisse durch die jeweiligen Landesärztekammern [1]. Im Gegensatz zur Weiterbildung im Fachgebiet Anästhesiologie steht die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin verschiedenen Fachrichtungen (neben der Anästhesiologie auch den Fachrichtungen Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie) offen, wobei in der MWBO neben gemeinsamen Inhalten auch spezifische Inhalte für die Erlangung der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin in den einzelnen Fächern definiert werden. Wie bei allen anderen Weiterbildungsordnungen werden auch für die Erlangung der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin verschiedene Methoden- und Handlungskompetenzen definiert, die sowohl den Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen, als auch von verschiedenen Fertigkeiten umfassen.

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04/2024