Präklinische und innerklinische Maßnahmen nach einem Herz-Kreislaufstillstand sind eine besondere Herausforderung für den Notarzt- und Rettungsdienst sowie das weiterbehandelnde Team im Krankenhaus. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von den nicht zu beeinflussenden Umständen des Herz-Kreislaufstillstandes ab.
Die zeitgerechte Etablierung eines venösen Zugangs kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern eine große Herausforderung darstellen. In den 1940er Jahren hatte sich die intraossäre Infusionstechnik als effiziente und sichere Methode zur Schaffung eines Gefäßzugangs bei Kindern bewährt, um Medikamente, Flüssigkeiten und Blutprodukte zu applizieren.
Hintergrund: Mit der Zielsetzung einer Verbesserung der Patientenversorgung in der präklinischen Notfallmedizin wurde die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (ZBN) in die Musterweiterbildungsordnung eingeführt und ein Curriculum von der Bundesärztekammer festgelegt.
Im Zentrum der präklinischen Versorgung des Schwerbrandverletzten steht die Sicherung der Vitalfunktionen sowie die überlegte Auswahl der Zielklinik unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der Transportlogistik. Der Atemweg ist vorausschauend, aber nicht generell prophylaktisch zu sichern.
Nach den Publikationen der allgemeinen Empfehlungen und Anforderungen zur Implementierung von DV-Systemen in Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie sowie den speziellen Empfehlungen für Intensivmedizin und Anästhesie durch die Arbeitsgruppe EDV des Forums “Qualitätsmanagement und Ökonomie“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und des Berufverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) folgen nun die speziellen Empfehlungen und Anforderungen zur Implementierung von DV-Systemen in der Notfallmedizin.
Die Überlebensquoten bei innerklinischen Kreislaufstillständen liegen bei einer Inzidenz von ca. 1:1.000 stationären Patienten regional different unter 10 %. Zu einer Steigerung der Überlebenschancen reicht die Schulung des Klinikpersonals in Basisreanimation und die Einrichtung eines Reanimationsteams nicht aus.