Bei der Durchführung von Analgesie- und Anästhesieverfahren in der Geburtshilfe sind grundsätzlich zwei Patienten, Mutter und Kind, betroffen, die Auswahl eines geeigneten Verfahrens soll die Auswirkungen auf das Kind mitberück-sichtigen. Die 2., überarbeitete Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) zur Durchführung von Analgesie- und Anästhesieverfahren in der Geburtshilfe wurde aktualisiert.