Zusammenfassung Prähospitale Herz-Kreislauf-Stillstände sind Notfallsituationen mit nach wie vor schlechter Prognose. Diese kann durch eine Laien-Reanimation vor Eintreffen des Rettungsdienstes gesteigert werden. Jedoch ist die Laienreanimationsquote in Deutschland trotz Steigerungen in den letzten Jahren mit derzeit etwa 31% weiterhin niedrig.
Die Durchführung einer rückenmarksnahen Regionalanästhesie (oder neuroaxialen Blockade) unter Antikoagulation erfordert eine individuelle Risiko-Nutzen- Abwägung. Dem potenziellen Nutzen des Verfahrens stehen patientenspezifische Risiken wie thrombembolische und ischämische Komplikationen infolge des Pausierens der Antikoagulation einerseits, und verfahrensspezifische Risiken wie die Entstehung spinaler Hämatome andererseits, gegenüber.
Ende der 1940er Jahre arbeitete die amerikanische Narkoseärztin Jean Emily Henley auf eigene Initiative hin fast eineinhalb Jahre an verschiedenen Universitätsklinika und großen Krankenhäusern der amerikanischen Besatzungszone, um deutsche Kollegen mit den für sie neuen, im angloamerikanischen Sprachraum be‑ reits etablierten Narkoseverfahren wie Intubation, der Anwendung von Muskel- relaxantien oder der Technik der kontrollierten Beatmung vertraut zu machen.
Hintergrund: Die im Zusammenhang mit regionalanästhesiologischen Verfahren verwendeten Medikamente führen zu kritischen Ereignissen. Kritische Ereignisse werden in einer Datenbank (CIRS-AINS) erfasst. Fragestellung: Welche vermeidbaren Ur‑ sachen können gefunden werden und welche Vermeidungsstrategien helfen die Patientensicherheit zu erhöhen? Methode: Datenbankanalyse der CIRS- AINS-Datenbank der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten.
lysiert. Die statistische Analyse umfasste die relative und absolute Häufigkeit und einen Vergleich der Sachentscheidungen in der gesamten Stichprobe und den einzelnen Fachgebieten mittels Chi-Quadrat-Test mit einem Signifikanzniveau von p<0,05. Ergebnisse: Im Untersuchungszeitraum wurden durch die Norddeutsche Schlichtungsstelle 41.138 Sachentscheidungen getroffen und bei 11.595 Fällen (28,2%) Behandlungsfehler festgestellt.