Die terroristische Bedrohungslage in Deutschland darf nicht mehr länger als eine eher abstrakte Gefahr eingestuft werden. Dabei stellen Krankenhäuser als Teil der kritischen Infrastruktur des Staates selbst ein potentielles Ziel eines terroristischen Anschlags dar.
Die Versorgung von polytraumatisierten Patienten stellt hohe Ansprüche an die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Chirurgen, Anästhesisten, Intensivmedizinern und Radiologen; operative und konservative Behandlungsprozesse sowie diagnostische Maßnahmen müssen kontinuierlich miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt werden.
Die Einführung einer Deckungsbeitragsrechnung als Instrument zur Messung der ökonomischen Effizienz setzt eine sachgerechte Verteilung von Erlösen an die verschiedenen, an der Behandlung des Patienten beteiligten Abteilungen eines Krankenhauses voraus.
Die Einführung der DRGs in Deutschland im Jahre 2003 stellte einen dramatischen Wandel der Krankenhausvergütung dar. Krankenhäuser tragen das unternehmerische Risiko, dass die Behandlungskosten für einen Fall über der Erstattungspauschale liegen.
Immer wieder werden Fragen zum Versicherungsschutz an uns herangetragen: Ist die Deckungssumme meiner Versicherung ausreichend? Benötige ich als angestellter Arzt oder Honorararzt überhaupt eine eigene Versicherung? Sind in meiner Police als niedergelassener Arzt die Angestellten mitversichert? Um im Schadensfall kein „böses Erwachen“ zu erleben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz rechtzeitig von Spezialisten prüfen lassen.