
Zusammenfassung: Zelluläre und plasmatische Bestandteile von Blutprodukten können beim Empfänger transfusionsbedingte Nebenwirkungen auslösen. Diese Bewertung trifft sowohl für homologe Erythrozytenkonzentrate, homologe Gefrierplasmen als auch homologe Thrombozytenkonzentrate zu. Ätiologisch lassen sich die unerwünschten Nebenwirkungen in immunologisch vermittelte, in nicht immunologisch ausgelöste Transfusionsreaktionen und durch Blut übertragbare Infektionen unterteilen.
Immunologische Transfusionsreaktionen können durch Antikörper bedingt sein und zu akuter oder verzögerter Hämolyse führen. Allergische und anaphylaktische Transfusionsreaktionen sind auf Plasmaproteine zurückzuführen und durch das Fehlen von Fieber von anderen Reaktionen (febrile Transfusionsreaktion) abzugrenzen. Bei der Möglichkeit zur Herstellung bzw. Anwendung von autologen Blutprodukten sind die oben genannten Nebenwirkungen vermeidbar. Nicht immunologisch ausgelöste Transfusionsreaktionen entstehen durch bakterielle Besiedlung, physikalische oder chemische Hämolyse, Hyperkaliämie oder Hypervolämie. Diese sind grundsätzlich auch bei autologen Produkten möglich, weshalb in jedem Falle zur Risikovermeidung der klinischen Hämotherapie das Richtlinien- und Leitlinien-konforme Arbeiten höchste Priorität besitzt. Durch Einbeziehung der physiologischen und pathophysiologischen Gegebenheiten zum kritischen Hämatokrit kann vielfach ein Transfusionstrigger festgelegt werden, der bei vorgeschalteten Alternativen zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (Normovolämie, inspiratorisches Sauerstoffangebot) auf diese Weise die Oxygenierung sicherstellt. Die Indikation zu jeder Transfusion muß auch weiterhin individuell unter Einbeziehung aller physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen auf der Basis der aktuellen Hämoglobinkonzentration, vorbestehender Risikofaktoren, der Kompensationsmöglichkeit der Anämie und der Geschwindigkeit und der Höhe des noch zu erwartenden Blutverlustes gestellt werden.