Eine Erosio Corneae ist die am häufigsten auftretende ophthalmologische Komplikation im Zusammenhang mit einer Allgemeinanästhesie. Bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein war ein Antrag zu bearbeiten, mit dem sich eine Patientin über eine Hornhauterosion mit über mehrere Tage anhaltenden Schmerzen beklagte.
Nach Auffassung der Antragstellerin sei diese Komplikation dem sogenannten voll beherrschbaren Bereich zuzuordnen, was eine Beweislastumkehr nach sich ziehe. Darüber hinaus monierte sie, über die Möglichkeit dieser Komplikation nicht aufgeklärt worden zu sein. Nach Auffassung der Gutachterkommission ist die Komplikation nicht dem voll beherrschbaren Bereich zuzuordnen; sie ist vielmehr, nach der anerkannten anästhesiologischen Literatur, als nicht sicher vermeidbare Komplikation zu bewerten. Obwohl die Lehrbücher die Möglichkeit einer Hornhautschädigung erwähnen und prophylaktische Maßnahmen empfehlen, sind in den in Deutschland gebräuchlichen Patienten-Informationsbögen zur Risikoaufklärung mögliche ophthalmologische Komplikationen allenfalls kursorisch erwähnt. Auch findet eine Aufklärung durch die Anästhesisten in der Regel nicht statt. Im angelsächsischen Sprachraum herrscht eine vergleichbare Situation. Lediglich in Frankreich gibt es seit 2017 eine Guideline der SFAR zu diesem Thema. Weitere klinische Untersuchungen und Beobachtungen könnten erweisen, ob es sich um ein beherrschbares Risiko handelt oder nicht.
Corneal erosion is the most common damage to the eye which may occur during or after general anaesthesia. The expert commission for cases of alleged medical errors at the North-Rhine chamber of medicine in Dusseldorf had to deal with a patient’s complaint of corneal erosion and pain lasting for several days following shoulder-surgery under general anaesthesia.
According to the patient’s opinion, this complication should be fully controllable. She also complained of not having been informed of this possible complication prior to the operation. In the view of the expert commission, in accordance with the anaesthesiologic literature, the complication cannot be regarded as fully controllable. A review of relevant publications showed that preoperative information with respect to this complication is not common practice in Germany. Anglo-Saxon countries have similar standards. Only the French Society of Anaesthesia (SFAR) published a guideline on “Eye Protection in Anaesthesia and Intensive Care” in 2017. Further clinical investigations and studies may warrant the necessity of supplementary patient information about this possible complication.