Aus den Verbänden | News | Information | Events
BDAktuell / DGAInfo
F. Vescia · G. Beck · K. Becke-Jakob · H. Bürkle · M. Deja · H. Hofer · T. Iber · J. Karst · H. Komar · T. Krauß · C. Nau

Mindestanforderungen zur apparativen Ausstattung des anäs­thesiolo­gischen Arbeitsplatzes

Schlüsselwörter Mindestanforderungen anästhesiologischer Arbeitsplatz – Apparative Ausstattung – Patientensicherheit
Keywords This article has no key words
Zusammenfassung

Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten muss Priorität vor wirtschaftlichen Überlegungen haben. Zwar müs­sen gemäß § 12 Absatz 1 SGB V medizinische Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein [und] dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten”. Sie müssen je­doch auch dem jeweiligen Stand des medizinischen Wissens und der Technik entsprechen.

Die gesetzlich-normativen Anforderungen, wie sie sich z. B. aus der EU-Verordnung 2017/745 über Medi­zin­produkte (MDR), der Medizinpro­dukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), an­deren Gesetzen, Verordnungen und Normen ergeben, sind einzuhalten. Die vorliegende Empfehlung für die apparative Ausstattung von Anästhesie-Arbeitsplätzen formuliert einen Mindeststandard. Dieser ist abhängig vom Krankheitszustand der Patientinnen und Patienten und von der Art des Eingriffs zu erweitern. In gesonderten Publika­tionen werden daher Empfehlungen für weitere Ausstattungsanforderungen an spezialisierte Anästhesie-Arbeitsplätze, z. B. im Bereich Kinderanästhesie und Thoraxanästhesie, formuliert. Die vorliegende Empfehlung gilt für alle Orte, an denen moderate und tiefe Analgosedierungen, Allgemein-, rücken­marksnahe oder i.v.-regionale Anäs­thesieverfahren zur ambulanten oder stationären Durchführung durch Anäs­thesist*innen kommen oder kommen sollen. Sie stützt sich auf Leitlinien internationaler und nationaler Fachgesellschaften und auf den Diskurs der Expertengremien der Deutschen Gesell­schaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA).

Summary This article has no Summary
Deutsch

11/2025