Bei der Durchführung minimalinvasiver Herzklappeninterventionen müssen qualitätssichernde Mindeststandards eingehalten werden, die im Jahre 2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Richtlinie (MHI-RL) festgelegt wurden. Dabei muss die anästhesiologische Versorgung bei den Prozeduren von einem Facharzt für Anästhesiologie mit nachgewiesenen Kenntnissen in der Kardioanästhesie erfolgen.
In Anlehnung an die entsprechenden Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe gemeinsam mit Vertretern des wissenschaftlichen Arbeitskreises Kardioanästhesie der DGAI die curriculare Fortbildung „Anästhesie bei herzchirurgischen und interventionellen kardiologischen Eingriffen“ entwickelt, die einen 40 UE umfassenden Theorieteil und den Nachweis klinisch-praktischer Erfahrungen bzw. Fertigkeiten beinhaltet. Kolleginnen und Kollegen, die ein Abschlusskolloquium bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe erfolgreich absolvieren, erhalten ein entsprechendes Zertifikat.
Das Veranstaltungskonzept der theoretischen Fortbildung - eine Kombination aus vorgelagertem eLearning und Präsenz-Vorträgen renommierter und erfahrener Kardioanästhesisten - hat bei den Teilnehmenden der vergangenen Veranstaltungen sehr positive Resonanz gefunden.
Curriculum der ÄKWL unter:
https://www.akademie-wl.de/fileadmin/user_upload/08_curriculum_kardioanaesthesie_14_feb_2018.pdf
Termin:
19.10.2022 - 22.10.2022
Veranstaltungsort:Münster
Informationen im Web:https://seminare.akademie-wl.de/index.cfm?seite=veranstaltungsliste&l=2935 |
Veranstalter:Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-LippeGartenstr. 210 - 214 48147 Münster Herr Hendrik Petermann Tel.: 02519292203 E-Mail: hendrik.petermann@aewkl.de |
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