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BDA-Rahmenvertrag zur Berufshaftpflichtversicherung

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Zusammenfassung

Immer wieder werden Fragen zum Versicherungsschutz an uns herangetragen: Ist die Deckungssumme meiner Versicherung ausreichend? Benötige ich als angestellter Arzt oder Honorararzt überhaupt eine eigene Versicherung? Sind in meiner Police als niedergelassener Arzt die Angestellten mitversichert? Um im Schadensfall kein „böses Erwachen“ zu erleben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz rechtzeitig von Spezialisten prüfen lassen.


So vermeiden Sie nicht nur Versicherungslücken, sondern auch unnötige Doppelversicherungen. Egal, wie Ihr zu versicherndes Risiko aussieht – über den BDA-Rahmenvertrag kann es zu günstigen Prämien und hohen Deckungssummen (5 Mio € oder 10 Mio €) abgesichert werden. Den Rahmenvertrag hat der BDA unter Vermittlung der FUNK Hospital-Versicherungsmakler GmbH mit der Versicherungskammer Bayern, einem rennomierten Heilwesen-Haftpflicht­ver­sicherer, abgeschlossen.

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